Verwunderlich Nutzungsausfall Bei Fiktiver Abrechnung Ebenbild. ) aber zuerst keinen nutzungsausfall wegen fiktiver abrechnung anerkannt. Kostenvoranschlag einer freien werkstatt wurde eingeholt und von versicherung akzeptiert.
14c o 85/10 lg limburg, urteil vom 26.05.2009, az:
Unterschied fiktive abrechnung und konkrete abrechnung. Was ist zu beachten beim nutzungsausfall bei einem totalschaden? Der nutzungsausfall selbst ist jedoch unabhängig von einem täglichen mindestfahrbedarf (olg hamm njoz 2001,1590). Lässt aber der geschädigte sein fahrzeug trotz fiktiver abrechnung reparieren, so steht dem anspruch auf nutzungsausfallentschädigung grds.